1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Stark iT, im kaufmännischen Rechtsverkehr auch für Folgegeschäfte, und haben Vorrang vor Geschäfts-, Liefer- oder sonstigen Vertragsbedingungen des Kunden.

Kunden in diesem Sinne sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Hiermit wird der Einbeziehung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen.

2. Angebote, Bestellungen und Vertragsschluss

2.1 Die in unserem Online-Shop angebotenen Waren stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Bestellung des Kunden durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten Bestell-Formulars im Online-Verfahren stellt ihrerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Bei Lieferung der Software im Wege des Online-Downloads erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail, in der u.a. die u.a. Widerrufsbelehrung in Textform sowie ein Lizenzschlüssel für die Software enthalten ist. Hierdurch ist der Vertrag zustande gekommen. Durch Eingabe dieses Lizenzschlüssels in das entsprechende Online-Formular kann der Download aktiviert werden.

2.2 Soweit Leistungen oder Lieferungen außerhalb unseres Online-Shops betroffen sind, kommt ein Vertrag erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande. Sofern mit der Stark iT die Installation von Software vor Ort vereinbart wird, so wird, falls nötig, ein entsprechendes Pflichtenheft erstellt. Dessen Inhalt wird im kaufmännischen Geschäftsverkehr ohne gesonderte Vereinbarung Bestandteil der geltenden Vertragsbestimmungen.

2.3 Maße, Gewischte, Beschreibungen, Pflichtenhefte und Abbildungen sind für die Vertragsausführung nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.

3. Widerrufsbelehrung

(ausschließlich für Verbraucher)

Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Produktes widerrufen.. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Den Widerruf richten Sie an:

Stark iT Systems oHG
Mecklenburger Str.11
40822 Mettmann
Fax: 02058-1791299
E-Mail: support@stark-it.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu geben und ggf. daraus gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück geben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Produkten gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung des Produktes ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa in einem herkömmlichen Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Ansonsten können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie das Produkt nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was dessen Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Produkte sind an uns zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn das gelieferte Produkt dem bestellten Produkt entspricht und wenn der Preis des zurückzusendenden Produkts einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis des Produkts zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise:

Sollte Vertragsgegenstand ausschließliche eine Dienstleistung sein, erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


In den folgenden Fällen steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu:


- Bei Lieferung von Produkten, die nach Ihren Spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Letzteres ist bspw. bei Software, die direkt nach Zustandekommen des Vertrages heruntergeladen werden kann, der Fall.

- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

4. Preise

4.1 Forderungen der Stark iT werden grundsätzlich in Euro geschuldet.

4.2 Alle Produktpreise in unserem Online-Shop, die sich an Privatanwender richten, beinhalten 19 % MwSt. Bei Preisangaben für Unternehmenslösungen handelt es sich um Nettopreise.

Zusätzlich zu den angegebenen Produktpreisen werden die Versandkosten gesondert berechnet. Diese werden dem Kunden auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.

4.3 Bei Angeboten außerhalb unseres Online-Shops hält sich Stark iT, falls nicht gesondert vereinbart, 10 Tage lang an in ihren Angeboten genannten Preise gebunden.

4.4 Sofern eine Installation der Software durch Stark iT beim Kunden vor Ort vorgenommen werden soll, fallen für die Vornahme der Installationsarbeiten gesonderte Kosten an, die Stark iT dem Kunden vorab mitteilen wird. Vergütungen für Auslagen von Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft, Telefonkosten oder gesonderte Transportkosten der Installation werden nochmals gesondert berechnet.

5. Aufrechnungsverbot

Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.

6. Zahlung

6.1 Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten:

- Vorauskasse via PayPal

- Zahlung auf Rechnung (nur für Bestandskunden)

6.2 Eine Teilzahlung ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es wurde individuell etwas anderes vereinbart.

6.3 Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind Zahlungen auf Rechnung sofort bei Lieferung ohne Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen. Stark iT ist dazu berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Vertragspartner anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die Stark iT dazu berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung zu verrechnen.

6.4 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Stark iT über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst worden ist. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Stark iT berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen, sofern der Kunden ein Unternehmer ist, andernfalls Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Wenn der Stark iT Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, er insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist Stark iT dazu berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat.

Die Stark iT ist gegenüber Unternehmern in einem solchen Fall sowie bei werkvertraglichen Leistungen dazu berechtigt, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist ein Zurückbehaltungs- sowie Leistungsverweigerungsrecht mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

7. Liefer- und Leistungszeit

7.2 Liefertermine bzw. –fristen für andere Leistungen, insbesondere für die Erstellung und / oder Lieferung und / oder Installation individuell gefertigter Software werden individuell vereinbart und sind nur dann verbindlich, wenn sie von Stark iT ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

7.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höhere Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Stark iT die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu zählen insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Witterungsbedingungen usw., auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten der Stark iT eintreten – berechtigen diese, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von maximal zwei Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist.

Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung von wenigstens zwei Wochen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertrages vom Vertrag zurückzutreten.

Auf die genannten Umstände kann sich Stark iT nur berufen, wenn sie den Vertragspartner unverzüglich hiervon benachrichtigt hat.

Sofern die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, Stark iT fällt grobe Fahrlässigkeit zur Last.

7.4 Bei allen Lieferungen vor Ort und (Werk-)Leistungen durch die Stark iT ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig geeignete Räumlichkeiten, die mit einer notwendigen technischen Einrichtung, insbesondere geeigneter Hardware nebst erforderlichen Stromquellen, bereitzustellen und während der vereinbarten Leistungszeit in funktionsfähigem Zustand zu halten sowie der Stark iT während der Vorbereitung und Durchführung der Leistung jede notwendige und zumutbare Unterstützung zu gewähren. Eine Verzögerung der Inbetriebnahme der Lieferung der Stark iT oder sonstige Schäden die dem Kunden aufgrund der fehlenden vorgenannten Betriebsbereitschaft entstehen, hat die Stark iT nicht zu vertreten. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungspflichten der Stark iT setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Stark iT berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen: mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

8. Transport und Gefahrübergang

8.1 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne von Nr. 1 dieser AGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Versendung der Ware auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Stark iT verlassen hat. Falls der Versand der Stark iT ohne Verschulden unmöglich wird, geht in einem solchen Fall die Versandgefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine Transportversicherung wird die Stark iT nur auf besondere schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Kunden abschließen.

8.2 Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme der verkauften Sache ist.

9. Mängelhaftung und Gewährleistung

9.1 Die Stark iT gewährleistet, dass ihre Produkte frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Gewährleistungszeit beträgt im kaufmännischen Rechtsverkehr 12 Monate, gegenüber Verbrauchern 24 Monate und beginnt mit Gefahrübergang bzw. mit Abnahme der Werkleistung, sofern es sich im Einzelfall um einen Werkvertrag handelt.

Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen, gegenüber Verbrauchern beträgt sie in diesem Fall 12 Monate.

Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferten Waren von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert werden, sofern diese Veränderungen nicht von der Stark iT ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen, fehlerhafte Inbetriebnahme oder Behandlung durch den Kunden oder Dritte, natürlichen Verschleiß sowie bei Einsatz von durch Stark iT nicht zugelassener Soft- oder Hardware wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf Verschulden der Stark iT zurückzuführen sind. Dem Kunden ist es grds. gestattet, die Software zu verändern, um sie besser an seine Bedürfnisse anzupassen, soweit hiervon nicht lizenzrechtlich geschützte Bereiche betroffen sind. Ändert der Kunde die Software, so entfällt allerdings die Gewährleistung der Stark iT.

9.2 Im kaufmännischen Rechtsverkehr müssen der Stark iT Mängel und Transportschäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich angezeigt werden; es ist dabei erforderlich, dass der Vertragspartner seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB nachkommt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Stark iT unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. In Falle eines solchen Mangels ist die Ware auf Kosten der Stark iT dieser zur Nacherfüllung nach Wahl der Stark iT (Nachbesserung oder Neulieferung) zurückzusenden und hierbei auf Kosten der Stark iT zu versichern.

9.3 Schlägt die Nacherfüllung bei EDV-Systemen zweimal fehl oder ist sie der Stark iT unzumutbar, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Bei einer nur unerheblichen Minderung des Werts oder der Vertragstauglichkeit ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche gegenüber der Stark iT stehen nur dem jeweiligen Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

10. Garantie, Wartung, Updates

10.1 Für den Fall, dass die Stark iT dem Kunden eine gesonderte, über die in Ziffer 8. genannte Gewährleistungszeit hinausgehende Garantie ausdrücklich einräumt, so umfasst diese die kostenlose Beschaffung von Ersatzteilen oder Ersatzgeräten nach Wahl der Stark iT. Jegliche Garantieleistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Garantiefall als solcher vom Vorlieferanten der Stark iT anerkannt und bestätigt wird.

10.2 Stark iT bietet ihren Kunden für sämtliche Software-Lösungen einen 12monatigen kostenlosen E-Mail-Beratung. Dieser Supportservice ist werktags von 9-18 Uhr verfügbar, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser 12 Monate kann der Kunde diesen Service für einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten in Anspruch nehmen. Dieser ist dann kostenpflichtig und wird mit 22 % des Kaufpreises vergütet. Stark iT wird den Kunden auf diese Möglichkeit nochmals rechtzeitig hinweisen.

10.3 Stark iT wird nach eigenem Ermessen Updates für ihre Softwareprodukte zum Download anbieten, um deren Funktionalität zu verbessern. Der Kunde hat kein Recht auf die Bereitstellung dieser Updates, noch ist er zu deren Bezug verpflichtet. Gewährleistungsansprüche ergeben sich aus der Nutzung der Updates nicht.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung bleibt die Ware im Eigentum der Stark iT.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt dies bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.

Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für die Stark iT als Hersteller, jedoch ohne eine Verpflichtung für diese. Erlischt (Mit-)Eigentum der Stark iT durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Stark iT übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der Stark iT unentgeltlich. Die solchermaßen im (Mit-)Eigentum der Stark iT stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Stark iT abgetreten, welche die Abtretung annimmt. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde im kaufmännischen Geschäftsverkehr bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungswerts an die Stark iT ab. Die Stark iT ermächtigt ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen auf ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der Stark iT hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Stark iT ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Stark iT die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür im kaufmännischen Rechtsverkehr der Kunde. Bei zu vertretendem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei vertragswesentlichen Pflichten, z.B. bei Zahlungsverzug, ist die Stark iT berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Stark iT liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen der Stark iT um mehr als 20 %, so ist sie auf Verlangen des Käufers zur Rückerstattung oder Freigabe der überschießenden Sicherheiten verpflichtet.

12. Abnahme

Bei werkvertraglichen Leistungen wird seitens des Kunden die Abnahme durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls oder durch schriftliche Mitteilung an die Stark iT erklärt. Die Werkleistung gilt im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch dann als abgenommen, wenn der Kunde diese vier Wochen in Gebrauch genommen hat bzw. trotz gesonderter Fristsetzung zur Erklärung der Abnahme von weiteren zwei Wochen durch die Stark iT die Abnahme nicht erklärt hat. Bei Beginn dieser Zweiwochenfrist hat die Stark iT auf die Abnahmefiktion aufgrund des Verhaltens des Kunden gesondert hinzuweisen.

13. Schutzrechte

13.1 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Stark iT sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte ausdrücklich vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Unterlagen sind, wenn der Stark iT der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

13.2 Stark iT versichert, dass ihr an sämtlicher verkaufter Software (Mit-)Urheberrechte zustehen und sie zum Verkauf derselben berechtigt ist. Dem Kunden wird an dem jeweiligen Softwareprogramm eine einfache, zeitlich unbegrenzte, räumlich/örtlich auf die jeweilige Domain, unter der die Software zum Einsatz kommen soll, beschränkte Lizenz erteilt. Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Stark iT nicht dazu berechtigt, die Software zu vervielfältigen, Dritten zugänglich zu machen oder zu übertragen. Der Kunde kann, soweit technisch möglich, die Software an seine eigenen Bedürfnisse anpassen (hierbei entfällt allerdings die Gewährleistungspflicht von Stark iT, siehe Punkt 9.1). Es ist dem Kunden allerdings untersagt, Bereiche zu verändern, welche Lizenzdaten beinhalten. Einzelheiten hierzu sind aus den jeweils geltenden Lizenzbestimmungen ersichtlich.

13.3 Im Übrigen gelten über die vorliegenden AGB hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Erklärung der Abnahme wird Stark iT den Kunden über deren Inhalt in Kenntnis setzen. Deren Geltung durch den Kunden im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird durch Entgegennahme der Ware ausdrücklich anerkannt.

13.4 Hat der Kunde von Software-Programmen der Stark iT eine sog. Institutslizenz erworben, kann die Stark iT Leistungen und Funktionserweiterungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch ohne Zustimmung des Kunden implementieren bzw. ändern, wenn

- die Sicherheit des Produktes verbessert wird und/oder

- die Sicherheit der gespeicherten Dateien des Endanwenders verbessert wird und/oder

- durch einen Beschluss des Zentralen Kreditausschusses die Umsetzung für den Kunden als verpflichtend deklariert wurde und/oder

- diese durch eine behördliche Maßnahme angeordnet wurden

Sofern die obigen Punkte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bestanden haben, noch nicht bekannt waren oder im Produkt noch nicht enthalten waren, ist die Stark iT berechtigt, dem Kunden die hierfür erbrachten Leistungen und/oder Produkterweiterungen zu berechnen.

14. Sonstige Haftung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Stark iT unbeschränkt.

Im Übrigen haftet die Stark iT nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist (Kardinalpflicht).

Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haftet die Stark iT auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung wird jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Insbesondere die Haftung für Datenverlust wird auf den Aufwand beschränkt, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten auf der Anlage der Kunden wiederherzustellen. Den Kunden trifft insoweit die entsprechende Pflicht zur regelmäßigen Anfertigung von Sicherungskopien.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Stark iT schließt jede Haftung für eigenverantwortliche Handlungen des Kunden durch die verkaufte Software aus. Benutzt der Kunde die technischen Möglichkeiten der Software, um gegen geltendes Recht, insbesondere den Datenschutz o.ä. zu verstoßen, haftet er hierfür allein und wird die Stark iT vorsorglich von jeglichen evtl. geltend gemachten Ansprüchen Dritter freistellen.

15. Schlussbestimmungen

Für die AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Stark iT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Internationalen Kaufrechts bzw. UN-Kaufrechts.

Soweit der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Düsseldorf, NRW, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

Sollte eine der Bestimmungen innerhalb dieser AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.